IYTON Juridique
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Veröffentlichte Fassung 2 · gültig ab 17.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IYTON
Stand: 15.09.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Christoph Oehmann, Einzelunternehmen, Reitweg 15, 63456 Hanau (nachfolgend „IYTON“). Diese AGB gelten für die Nutzung der IYTON-Buchungsplattform durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und Organisationen (nachfolgend „Mandant“). Verträge mit Verbrauchern über ein IYTON-Abonnement werden nicht geschlossen.
2. Vertragsgegenstand
IYTON stellt dem Mandanten eine mandantenfähige Software zur Verwaltung insbesondere von Buchungen, Kunden, Mitarbeitern, Leistungen, Standorten, Kommunikation und Abrechnungsinformationen bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Abo, der verbindlichen Preisübersicht und gegebenenfalls einer Individualvereinbarung. IYTON wird nicht Vertragspartner der zwischen dem Mandanten und dessen Kunden oder Firmenkunden vereinbarten Leistungen.
3. Vertragsschluss und Benutzerkonten
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mandant die Registrierung oder ein kostenpflichtiges Upgrade verbindlich bestätigt und IYTON die Aktivierung bestätigt. Der Mandant muss vollständige und richtige Angaben machen, Zugangsdaten geheim halten und Konten nur berechtigten Personen zuweisen. Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Mandanten zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.
4. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss beziehungsweise Upgrade angezeigten Preise zuzüglich oder einschließlich Umsatzsteuer wie dort ausgewiesen. Kostenpflichtige Abos werden monatlich abgerechnet. Ein Upgrade während eines Abrechnungsmonats wird für den verbleibenden Zeitraum anteilig berechnet; danach gilt der angezeigte reguläre Monatspreis. Tatsächlich angelegte aktive, abrechenbare Benutzer, Standorte oder Zusatzoptionen können den Monatspreis entsprechend der verbindlichen Preisübersicht erhöhen. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5. Laufzeit, Kündigung und Downgrade
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden. Kündigung und Downgrade sind zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Eine anteilige Gutschrift für bereits begonnene Abrechnungszeiträume erfolgt nicht. Ein Upgrade kann sofort wirksam werden. Nach Vertragsende kann IYTON den Zugang sperren; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
6. Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Inhalte und Daten, seine Kundeninformationen, Buchungsbedingungen, Preise, Steuerangaben und rechtlichen Hinweise verantwortlich. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte einstellen und muss die Rechte betroffener Personen sowie angemessene Berechtigungen seiner Benutzer gewährleisten.
7. Verfügbarkeit und Änderungen
IYTON bemüht sich um eine dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen und Diensten Dritter sowie höhere Gewalt können die Nutzung zeitweise einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde. Funktionsänderungen sind zulässig, sofern der vertragsgemäße Hauptnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit IYTON personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Mandant bleibt für die Zulässigkeit der Verarbeitung, Informationspflichten und Betroffenenrechte verantwortlich.
9. Mängel und Support
Störungen sollen unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an support@iyton.com gemeldet werden. IYTON erhält eine angemessene Frist zur Prüfung und Behebung. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
10. Haftung
IYTON haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Mandant unterstützt die Schadensminderung und hält zumutbare eigene Export- oder Sicherungskopien geschäftskritischer Daten vor.
11. Zahlungsverzug und vorübergehende Funktionseinschränkung
Rechnungen sind innerhalb des in Abschnitt 4 genannten Zahlungsziels zu begleichen. Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. IYTON kann den Mandanten einen Kalendertag und erneut sieben Kalendertage nach Fälligkeit an die offene Zahlung erinnern und dabei auf die Folgen eines fortdauernden Zahlungsverzugs hinweisen.
Ist mindestens eine fällige IYTON-Aborechnung 14 Kalendertage nach ihrem Fälligkeitsdatum noch nicht vollständig bezahlt oder als bezahlt erfasst, kann IYTON die administrativen Schreibfunktionen des betroffenen Mandanten vorübergehend auf einen Nur-Lese-Zugriff beschränken. Die Beschränkung betrifft insbesondere das interne Anlegen und Bearbeiten von Terminen und Kunden, das Erstellen und Bearbeiten von Kundenrechnungen sowie den E-Mail-Versand. Anmeldung, Einsicht in bereits gespeicherte Daten und Abruf der Abo-Rechnungen einschließlich PDF bleiben grundsätzlich möglich. Die öffentliche Online-Buchungsseite bleibt erreichbar, soweit sie nicht aus einem anderen zulässigen Grund eingeschränkt ist. Durch die Beschränkung werden keine Mandantendaten gelöscht.
Die Beschränkung wird automatisch aufgehoben, sobald alle hierfür maßgeblichen offenen Abo-Rechnungen vollständig bezahlt und die Zahlungen in IYTON erfasst sind. IYTON kann die Beschränkung aus sachlichem Grund dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen; dadurch werden die offenen Zahlungsansprüche nicht erlassen. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens, bleiben unberührt.
12. Änderungen von AGB und Preisen
Wesentliche Änderungen werden dem Mandanten in Textform mit angemessener Vorlaufzeit, regelmäßig mindestens sechs Wochen, mitgeteilt. Soweit eine Änderung nicht ausschließlich vorteilhaft oder rechtlich zwingend ist, wird auf ein gegebenenfalls bestehendes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht hingewiesen. Preisänderungen gelten frühestens für einen nach Ablauf der angekündigten Frist beginnenden Abrechnungszeitraum.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hanau. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.